20.05.2012
 

Gefährlichkeit von Wandstickern beachten

Folgende Verarbeitungshinweise eines Anbieters sollten zum Nachdenken anregen: In mindestens 1,50 m Höhe anzubringen. Ablösbar und wiederverwendbar. Nicht über dem Bett aufkleben.

Warum werden solche Hinweise gegeben? Der Händler will sich vor Schadensersatzansprüchen schützen, weil er ein Risiko sieht und es gerne auf die Eltern abwälzen will.

Natürlich beschreibt er das Risiko nicht; denn er will ja seine Wandsticker verkaufen. Aber welches Risiko könnte gemeint sein?

Der Hinweis:" Nicht über dem Bett aufkleben!"  deutet auf das Risiko hin, dass das Kind im Bett aufstehen könnte, die "ablösbaren" Wandsticker herunterholen und in den Mund stecken und daran ersticken könnte.

Auch ist vorstellbar, dass Weichmacher im Material verarbeitet wurden, die gesundheitsschädlich sind.

Warum sollen die Wandsticker mindestens 1,50 m hoch angebracht werden? Vielleicht weil Kleinkinder sie so nicht erreichen können?

Da haben die Händler jedoch die Rechnung ohne die Kinder gemacht. Selbst ein Schimpanse im Entwicklungsalter eines dreijährigen Kindes nutzt Stecken um an seine Nahrung zu kommen und Kleinkinder schaffen das natürlich auch. Sie klettern auch auf Stühle und Tische um an das zu gelangen was sie erreichen wollen.

Fragen Sie am besten den Händler, ob sein  Material gesundheitlich unbedenklich ist, wenn sie es im Kinderzimmer verwenden wollen.
© 2006-2012 kinderwohnraum.de | Impressum